Altenhilfe München

Simmet’s mobile Seniorenhilfe...die freundliche Art zu helfen
Betreuungsdienst - Besorgungen - Behördenhilfe - Begleitservice 

 







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Für die Beantragung einer Pflegestufe, ist es wichtig, erst einmal Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen, um sich einen Antrag schicken zu lassen. Welche Leistungen ein Pflegebedürftiger dann erhält, hängen von seiner Einstufung in eine von drei Pflegestufen ab. Entscheidend für die Einstufung ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, der in der Regel von Ihrer Krankenkasse beauftragt wird. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen und Zeitaufwand in der Pflege, müssen für die Eingliederung in eine Pflegestufe folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig

Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig

Pflegestufe III: schwerst pflegebedürftig

Hilfsbedarf in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege)

mind. einmal täglich bei zwei Verrichtungen

mind. dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten

täglich, rund um die Uhr, auch nachts

Hilfsbedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

mehrfach in der Woche

mehrfach in der Woche

mehrfach in der Woche

Gesamter Zeitaufwand, den Familienangehörige oder eine andere, nicht als Pflegekraft ausgebildete Person für die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung des Pflegebedürftigen benötigt

90 Minuten täglich

180 Minuten täglich

300 Minuten täglich

davon Zeitaufwand für die Grundpflege

mehr als 45 Minuten täglich

mind. 120 Minuten täglich

mind. 240 Minuten täglich

























Wieviel Geld je Pflegestufe bezahlt wird, hängt davon ab, wer die Pflege durchführt.
Je nach Pflegestufe werden von den Pflegekassen unterschiedliche Geldleistungen bezahlt. Dabei spielt es eine grosse Rolle, wer die Pflegeleistungen erbringt.

  • Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird.
  • Sachleistungen werden bezahlt, wenn die Pflege durch berufsmässige Pflegekräfte zu Hause durchgeführt wird (Pflegedienst).
  • Stationäre Pflege wird für entsprechende stationäre Heimpflege bezahlt.

Wer mehr braucht, muss privat zahlen!
Alle in den folgenden Tabellen angegebenen Summen sind maximale Beträge. Wer darüber hinaus Geld benötigt, muss dies privat aufbringen.

Pflegesachleistungen

ab 01.07.2008

ab 2010

ab 2012

Pflegestufe I

420 €

450 €

450 €

Pflegestufe II

980 €

1.040 €

1.100 €

Pflegestufe III

1.470 €

1.510 €

1.550 €








Pflegegeld

ab 01.07.2008

ab 2010

ab 2012

Pflegestufe I

215 €

225 €

235 €

Pflegestufe II

420 €

430 €

440 €

Pflegestufe III

675 €

685 €

700 €








Vollstationäre Leistung

ab 01.07.2008

ab 2010

ab 2012

Pflegestufe III

1.470 €

1.510 €

1.550 €

Pflegestufe III - Härtefall

1.750 €

1.825 €

1.918 €

Verhinderungspflege

1.470 €

1.510 €

1.550 €

Kurzzeitpflege

1.470 €

1.510 €

1.550 €










Tages- und Nachtpflege

ab 01.07.2008

ab 2010

ab 2012

Pflegestufe I

420 €

440 €

450 €

Pflegestufe II

980 €

1.040 €

1.100 €

Pflegestufe III

1.470 €

1.510 €

1.550 €








Kombination: Pflegegeld und Sachleistungen
Häufig nehmen Pflegebedürftige die Hilfe von Pflegediensten in Anspruch und werden darüber hinaus aber auch noch von Angehörigen versorgt. Dann können sowohl Sachleistungen (für den Pflegedienst), als auch Pflegegeld bewilligt werden. Dabei wird zunächst die Sachleistung bezahlt und zwar maximal in Höhe der bewilligten Pflegestufe. Wird das gesamte Budget für Sachleistungen verbraucht, so hat ein Pflegebedürftiger keinen weiteren Anspruch auf Pflegegeld. Wird aber nur ein Teil der bewilligten Sachleistungen verbraucht, so hat er Anspruch auf eine anteilige Auszahlung von Pflegegeld. Der Pflegedienst bekommt also zuerst sein Geld.

Bleibt ein Rest, so wird der prozentuale Anteil des Pflegegeldes bezahlt. Die Berechnung ist etwas kompliziert, deshalb ein Beispiel:

Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe II nimmt Sachleistungen in Höhe von 735 € in Anspruch. Das sind 75% der bewilligten Gesamtsumme für Sachleistungen (980 €). Jetzt hat er noch Anspruch auf 25%. Diese 25% werden aber nicht von den Sachleistungen berechnet, sondern vom Pflegegeld. 25% von 420€ sind dann noch 105€.

Das Beispiel zeigt, je weniger die Pflege durch eine Pflegedienst kostet, desto mehr kann ein Bedürftiger für die Laienpflege bekommen

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